Rechtsprechung
BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 762/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) auf Grundlage des Einigungsvertrages - Langjährige MfS-Tätigkeit als Grund für die Annahme der Unzumutbarkeit einer weiteren Fortsetzung der Tätigkeit eines im öffentlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 12.12.1994 - 12 Ca 4669/94
- LAG Sachsen, 25.08.1995 - 3 (12) Sa 116/95
- BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 762/95
Papierfundstellen
- NJ 1998, 334
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Sachsen, 25.08.1995 - 3 (12) Sa 116/95
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, vorsorglich ordentlichen Kündigung …
Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 762/95
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. August 1995 - 3 (12) Sa 116/95 - aufgehoben. - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 762/95
Wegen des langen Zeitraums von fast 24 Jahren, der zwischen der Beendigung der Tätigkeit für das MfS und der Kündigung liegt, ist eine Weiterbeschäftigung des Klägers im öffentlichen Dienst aber zumutbar (zum Zeitfaktor bei Kündigung wegen MfS-Tätigkeit vgl. BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 u.a. - NZA 1997, 992).
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 129/97 Doch erscheint die persönliche Verstrickung geringer, wenn ausschließlich interne Vorgänge zum Zwecke der (angeblichen) militärischen Absicherung der NVA berührt werden (Senatsurteil vom 16. Oktober 1997 - 8 AZR 762/95, n.v., zu 1 der Gründe;… Senatsurteil vom 19. März 1998, a.a.O., zu II 3 b aa der Gründe).
Insbesondere hat der Beklagte auch nicht vorgetragen, welche Auswirkungen im Arbeitsverhältnis das festgestellte Verhalten des Klägers zum Kündigungszeitpunkt noch haben konnte (…vgl. auch BAG Urteil vom 20. August 1997, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 16. Oktober 1997, a.a.O., zu 1 der Gründe).
Die Falschbeantwortung wiegt infolgedessen weniger schwer als bei höherer Belastung durch die MfS-Tätigkeit (vgl. BAG Urteile vom 16. Oktober 1997, a.a.O., zu 2 der Gründe;… vom 4. Dezember 1997, a.a.O., zu II 3 der Gründe).
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung
In der vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (16. Oktober 1997 - 8 AZR 762/95 - NJ 1998, 334) es aber durchaus zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt, daß die MfS-Tätigkeit sich zeitlich auf die Wehrpflicht des Betreffenden bei der NVA beschränkte und die Berichte inhaltlich nicht über dienstliche Belange hinausgingen.d) Die Interessenabwägung läßt, soweit sie in erster Linie auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 8 AZR 762/95 - aaO) abstellt, auch nicht deutlich erkennen, ob zwischen dem Prüfungsmaßstab einer auf Anl. I Kap. XIX Sachgebiet A Abschn. III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 Einigungsvertrag und einer auf § 626 Abs. 1 BGB gestützten außerordentlichen Kündigung hinreichend klar unterschieden wird.
- VG Magdeburg, 05.07.2021 - 5 A 253/18
Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei unwahren Angaben zu einer …
Dies gilt selbst für Berichte von Wehrpflichtigen (BAG, Urteil vom 16.10.1997 - 8 AZR 762/95 -, juris).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99
Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge
Daß der Kläger, wie die Revision geltend macht, nur über dienstliche Belange und auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland strafbare Vorgänge berichtet hat (vgl. dazu BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 762/95 - NJ 1998, 334), trifft nicht zu. - LAG Sachsen, 01.02.2000 - 7 Sa 378/99
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung als Gymnasiallehrer für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2022 - 3 L 168/21
Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG-LSA
Im Übrigen schließt sich das Verwaltungsgericht - ohne dass die Zulassungsbegründung darauf eingeht - der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. Oktober 1997 - 8 AZR 762/95) an, wonach die Berichte eines NVA-Angehörigen an das MfS über dienstliche Belange eine Tätigkeit für das MfS darstellten.